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Rund um den Nachlass

Die teilweise komplexen Herausforderungen bei der Erfüllung der Aufgaben einer Nachlasspflegschaft erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Professionalität und die Berücksichtigung von kaufmännischen, organisatorischen sowie rechtlichen Aspekten. Hierfür sind Fachkenntnisse und Erfahrungen in den genannten Bereichen unabdingbar.

Möglicherweise muss über einen gewissen Zeitraum sogar ein Betrieb weitergeführt werden. Die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses bilden dabei wesentliche Bestandteile der Nachlasspflegschaft.

Eine Nachlasspflegschaft wird durch das zuständige Amtsgericht angeordnet, wenn die Voraussetzungen der §§ 1960 und 1961 BGB erfüllt sind. Üblicherweise wird sie angeordnet, wenn die Erben nicht bekannt sind und der Nachlass ein Fürsorgebedürfnis aufweist (§ 1960 BGB).
Darüber hinaus kann die Nachlasspflegschaft auch auf Antrag eines Gläubigers eingerichtet werden, der einen Anspruch gegenüber dem Nachlass geltend machen möchte (§ 1961 BGB).

Für Erben und Vererbende

Die Sicherung des Nachlasses ist eine der ersten und wichtigsten Aufgaben des Nachlasspflegers. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Verstorbenen zu bewahren und vor möglichen Schäden oder Verlusten zu schützen.

Dazu gehören:

Ermittlung und Schutz von Vermögenswerten:
Sichten von Bankkonten, Wertpapieren und Versicherungen sowie die Klärung laufender Zahlungsverpflichtungen.

Schutz vor unbefugtem Zugriff:
Informieren von Banken, Versicherungen und weiteren Stellen, um den Nachlass rechtlich abzusichern.

Verwaltung beweglicher Gegenstände:
Inventarisierung wertvoller Besitztümer wie Schmuck, Kunst oder Fahrzeuge.

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass der Nachlass vollständig erhalten bleibt und für die rechtmäßigen Erben verfügbar ist. Mein Fokus liegt dabei stets auf Transparenz, Sorgfalt und einer zügigen Abwicklung.

Nachlasspflege – Sicherung, Verwaltung, Erbenermittlung

Mir ist bewusst, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Nachlasspfleger die Interessen anderer Personen vertrete und verwalte.
Aufgrund dieser Verantwortung ist mir die besondere Vertrauensstellung, die Sie mir entgegenbringen, sehr wichtig. Als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) unterliege ich regelmäßigen Bonitätsprüfungen.
Durch meine Mitgliedschaft ist sowohl eine Vermögensschadenversicherung als auch eine Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung) gewährleistet.

Für Rechtspfleger/innen

Die besondere Vertrauensstellung, die Sie mir als Rechtspfleger/innen entgegenbringen, betrachte ich als Grundlage einer professionellen und verlässlichen Zusammenarbeit, der ich mit Sorgfalt gerecht werde.

Carsten Baus

Als Nachlasspfleger bilde ich mich kontinuierlich fort und profitiere dabei vom umfangreichen Erfahrungsschatz meiner Kolleginnen und Kollegen. Gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch meinen Lebenslauf, den Nachweis über die abgelegte Prüfung zum Nachlasspfleger sowie die Bestätigung über meine Mitgliedschaft im BDN zur Verfügung. Zudem kann ich Ihnen jederzeit den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz und eine aktuelle Bonitätsauskunft (SCHUFA) übermitteln.

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