Es freut mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben!
Die teilweise komplexen Herausforderungen bei der Erfüllung der Aufgaben einer Nachlasspflegschaft erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Professionalität und die Berücksichtigung von kaufmännischen, organisatorischen sowie rechtlichen Aspekten. Hierfür sind Fachkenntnisse und Erfahrungen in den genannten Bereichen unabdingbar.
Möglicherweise muss über einen gewissen Zeitraum sogar ein Betrieb weitergeführt werden. Die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses bilden dabei wesentliche Bestandteile der Nachlasspflegschaft.
Eine Nachlasspflegschaft wird
durch das zuständige Amtsgericht angeordnet, wenn die
Voraussetzungen der §§ 1960 und 1961 BGB erfüllt sind. Üblicherweise wird sie
angeordnet, wenn die Erben nicht bekannt sind und der Nachlass ein Fürsorgebedürfnis
aufweist (§ 1960 BGB).
Darüber hinaus kann die Nachlasspflegschaft auch auf
Antrag
eines
Gläubigers eingerichtet werden, der einen Anspruch gegenüber dem Nachlass geltend
machen
möchte (§ 1961 BGB).
Die Sicherung des Nachlasses ist eine der ersten und wichtigsten Aufgaben des Nachlasspflegers. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Verstorbenen zu bewahren und vor möglichen Schäden oder Verlusten zu schützen.
Dazu gehören:
Ermittlung und
Schutz von Vermögenswerten:
Sichten von Bankkonten, Wertpapieren
und Versicherungen sowie die Klärung laufender Zahlungsverpflichtungen.
Verwaltung
beweglicher Gegenstände:
Inventarisierung wertvoller Besitztümer
wie
Schmuck, Kunst oder Fahrzeuge.
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass der Nachlass vollständig erhalten bleibt und für die rechtmäßigen Erben verfügbar ist. Mein Fokus liegt dabei stets auf Transparenz, Sorgfalt und einer zügigen Abwicklung.
Mir ist bewusst, dass ich im Rahmen
meiner Tätigkeit als Nachlasspfleger die Interessen anderer Personen
vertrete und verwalte.
Aufgrund dieser Verantwortung ist mir die
besondere Vertrauensstellung, die Sie mir entgegenbringen, sehr
wichtig. Als Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN)
unterliege ich regelmäßigen Bonitätsprüfungen.
Durch meine
Mitgliedschaft ist sowohl eine Vermögensschadenversicherung als auch
eine Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung)
gewährleistet.
Die besondere Vertrauensstellung, die Sie mir als Rechtspfleger/innen entgegenbringen, betrachte ich als Grundlage einer professionellen und verlässlichen Zusammenarbeit, der ich mit Sorgfalt gerecht werde.
Als Nachlasspfleger bilde ich mich kontinuierlich fort und profitiere dabei vom umfangreichen Erfahrungsschatz meiner Kolleginnen und Kollegen. Gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch meinen Lebenslauf, den Nachweis über die abgelegte Prüfung zum Nachlasspfleger sowie die Bestätigung über meine Mitgliedschaft im BDN zur Verfügung. Zudem kann ich Ihnen jederzeit den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz und eine aktuelle Bonitätsauskunft (SCHUFA) übermitteln.
Bei Fragen nehmen Sie einfach über folgendes Formular oder telefonisch unter
0 171 / 54 64 490
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